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IT-Investitionsprogramm

Mit dem im Rahmen des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" beschlossenen IT-Investitionsprogramm (2009 - 2011) stellt die Bundesregierung zusätzliche 500 Mio. Euro für die Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik der Verwaltung bereit. Derzeit befinden sich über 350 ressortübergreifende und -spezifische Maßnahmen in der Umsetzung.

Mit Beschluss des Deutschen Bundestags zum "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" wurde Anfang 2009 auch das IT-Investitionsprogramm auf den Weg gebracht: Damit stehen insgesamt 500 Mio. Euro für Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zur Verfügung. Ihre Verwendung wird durch die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Rogall-Grothe, gesteuert.

Nach intensivem Austausch mit der Wirtschaft hat der IT-Rat bzw. die IT-Beauftragte der Bundesregierung im März 2009 über 300 Maßnahmen festgelegt, die darauf abzielen, die Bundesverwaltung sicherer, umweltfreundlicher und bürgernäher zu gestalten und die deutsche IKT-Wirtschaft nachhaltig zu stärken.


Das IT-Investitionsprogramm konzentriert sich auf die vier Maßnahmenbereiche

  • IT-Sicherheit,
  • Verbesserung der IT-Organisation des Bundes,
  • Green-IT und
  • Zukunftsfähigkeit/Innovationen.

Zusätzlich gliedert sich das IT-Investitionsprogramm in 15 Maßnahmenblöcke sowie in ressortübergreifende und ressortspezifische Maßnahmen. Ressortübergreifende Maßnahmen werden nach den Regeln der IT-Steuerung Bund von einem Ressort federführend für alle durchgeführt. Ressortspezifische Maßnahmen werden dezentral in Eigenverantwortung der durchführenden Organisation (Ressort oder Behörde) umgesetzt.

Das zentrale Programm-Management erfolgt durch die Projektgruppe IT-Investitionsprogramm (PG Invest) im Bundesministerium des Innern.

Bereits im Frühjahr 2009 wurden rund 90 Prozent der Mittel auf über 300 IKT-Maßnahmen zur Modernisierung der Bundesverwaltung verteilt. Nach zügigem Abschluss der Planungen wurden in der ersten Jahreshälfte ca. 200 Maßnahmen gestartet. Mit der Umsetzung weiterer 100 Maßnahmen konnte begonnen werden, nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 17. Juni 2009 die Haushaltssperre für das Programm in Höhe von 200 Mio. Euro aufgehoben hatte.

In seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 und 11. März 2010 hat der IT-Rat der Verteilung der noch freien Mittel zugestimmt. Damit ist das 500-Millionen Gesamtbudget des IT-Investitionsprogramms auf über 350 konkrete Vorhaben verteilt.

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