IT-Investitionsprogramm
Nach intensivem Austausch mit der Wirtschaft hat der IT-Rat bzw. die IT-Beauftragte der Bundesregierung im März 2009 über 300 Maßnahmen festgelegt, die darauf abzielen, die Bundesverwaltung sicherer, umweltfreundlicher und bürgernäher zu gestalten und die deutsche IKT-Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Das IT-Investitionsprogramm konzentriert sich auf die vier Maßnahmenbereiche
- IT-Sicherheit,
- Verbesserung der IT-Organisation des Bundes,
- Green-IT und
- Zukunftsfähigkeit/Innovationen.
Zusätzlich gliedert sich das IT-Investitionsprogramm in 15 Maßnahmenblöcke sowie in ressortübergreifende und ressortspezifische Maßnahmen. Ressortübergreifende Maßnahmen werden nach den Regeln der IT-Steuerung Bund von einem Ressort federführend für alle durchgeführt. Ressortspezifische Maßnahmen werden dezentral in Eigenverantwortung der durchführenden Organisation (Ressort oder Behörde) umgesetzt.
Das zentrale Programm-Management erfolgt durch die Projektgruppe IT-Investitionsprogramm (PG Invest) im Bundesministerium des Innern.
Bereits im Frühjahr 2009 wurden rund 90 Prozent der Mittel auf über 300 IKT-Maßnahmen zur Modernisierung der Bundesverwaltung verteilt. Nach zügigem Abschluss der Planungen wurden in der ersten Jahreshälfte ca. 200 Maßnahmen gestartet. Mit der Umsetzung weiterer 100 Maßnahmen konnte begonnen werden, nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 17. Juni 2009 die Haushaltssperre für das Programm in Höhe von 200 Mio. Euro aufgehoben hatte.
In seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 und 11. März 2010 hat der IT-Rat der Verteilung der noch freien Mittel zugestimmt. Damit ist das 500-Millionen Gesamtbudget des IT-Investitionsprogramms auf über 350 konkrete Vorhaben verteilt.
