Die Bürger sind gefragt – Online-Konsultation zum "Bürgerportalgesetz"
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und andere Institutionen sind in den kommenden drei Wochen aufgerufen, ihre Anforderungen und Wünsche zu dem Gesetzentwurf online zu äußern. Auf der Plattform www.e-konsultation.de können alle Interessierten Basisinformationen zu De-Mail sowie den Gesetzentwurf abrufen und ihre individuellen Anforderungen an die neue Infrastruktur für sichere Kommunikation im Netz formulieren.
Dazu der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnologie, Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus:
„Das Ziel muss sein, unsere Arbeit näher zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und diese an den politischen Prozessen stärker zu beteiligen. Eine Online-Konsultation bietet dazu die optimale Plattform: Interessierte können ihre Anforderungen und Bewertungen mit minimalem Aufwand in das Verfahren einbringen. Diese Form von E-Partizipation nutzt am Ende allen
.“
Die Online-Konsultation zum Bürgerportalgesetz ist bis zum 12. Dezember dieses Jahres für Teilnehmer offen. Die Auswertung erfolgt unmittelbar danach, um die Ergebnisse für das Gesetzgebungsverfahren bereitstellen zu können.
Zum Projekt Bürgerportale/De-Mail: So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost: Mit diesem Ziel bereitet die Bundesregierung im Rahmen des Projekts „Bürgerportale“ ein Gesetz zur Einführung einer übergreifenden Lösung für die sichere und verbindliche Online-Kommunikation vor. Mit De-Mail sollen Dokumente und Informationen vertraulich, sicher und komfortabel elektronisch versendet werden können. De-Mail soll die E-Mail geschäftsfähig machen.